Die Gremien der ZEG

Der Vorstand leitet die ZEG in eigener Verantwortung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand hat gegenüber dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten. Das Genossenschaftsgesetz sieht für die ZEG mindestens zwei Vorstandsmitglieder vor. Der Vorstand der ZEG besteht derzeit aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern.

Aufgaben und Pflichten des Vorstands

  • Ordnungsgemäße Führung der Geschäfte.
  • Planung personeller und sachlicher Maßnahmen und deren Durchführung.
  • Sicherstellung der Lieferungen und sachgemäße Betreuung der Mitglieder.
  • Ordnungsgemäße Buchführung und zweckdienliches Rechnungswesen.
  • Ordnungsmäßige Inventuren.
  • Jahresabschluss und Geschäftsbericht.
  • Führen der Mitgliederliste.
  • Zusammenarbeit mit dem gesetzlichen Prüfungsverband.
  • Abstellen von Mängeln, die im Prüfungsbericht festgestellt wurden.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. Jahresabschluss, Lagebericht und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung eines Jahresüberschusses oder für die Deckung eines Jahresfehlbetrages werden durch den Aufsichtsrat geprüft. Außerdem beschließen Vorstand und Aufsichtsrat die Grundsätze der Geschäftspolitik, nach gemeinsamer Beratung, durch getrennte Abstimmung. Nach dem Genossenschaftsgesetz besteht der Aufsichtsrat bei größeren Genossenschaften aus mindestens drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat der ZEG besteht aus 6 Mitgliedern: vier Mitgliedervertreter und zwei Arbeitnehmervertreter. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre, die Wiederwahl ist zulässig. Die Altersbegrenzung liegt bei 70 Jahren.

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das höchste handelnde Organ in der ZEG. In dieser Versammlung üben die Mitglieder ihre Mitgliedsrechte aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hält. Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Geschäftsjahresschluss stattfinden. Außerordentliche Generalversammlungen sind bei Bedarf möglich. Die Versammlung wird durch den Aufsichtsrat, vertreten durch dessen Vorsitzenden, einberufen. Die Versammlung wird in der Regel vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

Neben der Generalversammlung führt die ZEG an den einzelnen Standorten regionale Mitgliederversammlungen durch. Dabei berichtet der Vorstand ebenfalls über die Geschäftsentwicklung und die Jahresergebnisse und erläutert besondere Ereignisse in der jeweiligen Region. Den Mitgliedern steht hier ein regionales Podium zur Verfügung.

Holzgroßhandel

ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG
Rudolf-Diesel-Straße 1
70806 Kornwestheim
Deutschland

Informationen

ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG

Gib hier deine Überschrift ein